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UMGANG MIT ALKOHOL UND DROGEN IN UNSERER JUGENDEINRICHTUNG

Als Team des Lighthouse Herne ist suchtfreies Leben für uns ein anstrebenswertes Ziel. Ein selbstbestimmtes Leben gelingt am besten, wenn ich mich nicht von äußeren Lebenseinflüssen beherrschen lasse. Dies betrifft nicht nur den Umgang mit Alkohol und Drogen sondern auch Internetkonsum, Spielsucht u.ä.

 

Für den Bereich von Alkohol und Tabak lassen sich jedoch die Prinzipien präzise wie folgt benennen:

 

Tabak, Alkohol und andere Suchtmittel können eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden. Eine frühe Vorbeugung hilft, junge Menschen vor Missbrauch zu schützen und ihnen ein suchtfreies Leben zu ermöglichen. Das ist eine Aufgabe für alle Erwachsenen, die Verantwortung für junge Menschen tragen.“Diesen Ansatz teilen wir mit der BzgA, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Kinder, die ihre Stärken kennen und denen wir Vertrauen und Anerkennung schenken, wachsen zu selbstbewussten Persönlichkeiten heran – eine wichtige Grundlage, um später auch gegen Gruppendruck ‚Nein’ zu Suchtmitteln sagen zu können“ erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA.

 

Praktisch bedeutet das für unsere Jugendeinrichtung:

Das Mitbringen und verzehren alkoholischer Getränke und Drogen im Jugendzentrum und auf dem Gelände ist nicht erlaubt. Auch dürfen alkoholisierte Personen das Jugendzentrum nicht betreten. Sollten Jugendliche oder Erwachsene also gefeiert haben und Alkohol getrunken haben, bitten wir darum, das Jugendzentrum nicht zu besuchen. Sollten wir dein Eindruck haben, dass eine Person alkoholisiert ist, kann sie ggf. durch einen „Atemlufttest“ („Pusten“) mit einem Alkoholtester den Gegenbeweis antreten.

Die Besucher sollen im Jugendzentrum eine Art Insel haben, bei der sie sich fern von Alkohol- und Drogenkonsum sicher fühlen können. Damit wollen wir den Konsum von Alkohol nicht grundsätzlich tabuisieren. Jugendliche werden jedoch im Alltag häufig genug mit Alkohol konfrontiert, sodass es Sinn macht, im Jugendzentrum für alternative Ideen zur Freizeitgestaltung zu sorgen. Kein Alkohol und keine Drogen ist daher einfach eine gute Idee.

Das Rauchen ist im Jugendzentrum strikt verboten. Auf dem Gelände des Jugendzentrums darf nach den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes nur an einer Stelle geraucht werden. Im Interesse der Vorbildfunktion wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im Beisein von jüngeren Gästen vermieden werden soll.

Sollten wir den Eindruck gewinnen, dass eine Person in unserer Jugendeinrichtung unter Einfluß Drogen steht, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und beenden den Aufenthalt bei uns. Auch hier kann gerne der Gegenbeweis durch einen Speicheltest angetreten werden. Gegebenenfalls informieren wir Jugendamt und Polizei von den Ereignissen.

Darüber hinaus informieren wir die Polizei, sobald der Eindruck entsteht, dass ein Jugendlicher Drogen an andere weitergibt.


Ein noch recht neues Thema im Jugendzentrum sind Energy-Drinks. Zwar gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Energy-Drinks, da die hochgradig mit Zucker und Koffein (und zum Teil Azzo Farbstoffen) versetzten Getränke aber sehr ungesund sind und Kindern und Jugendlichen der erhöhte Koffeinkonsum schadet, ist der Verzehr von Energy-Drinks im Jugendzentrum nicht gestattet. Bringt Getränke dieser Art gar nicht erst mit ins Jugendzentrum.

Unsere Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag und Mittwoch
14.00 - 19.00 Uhr

Donnerstag und Freitag 
14.00 - 20.00 Uhr